2 wege kommunikation aufzüge kone
Die Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV wurde novelliert, so dass ab 1. Juni auch für Aufzüge neue Bestimmungen gelten. Darunter fallen auch jene Anlagen, die nach Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht werden und bisher nur maximal alle vier Jahre geprüft werden mussten. Wird bei der Prüfung festgestellt, dass die Prüffrist einer Aufzugsanlage durch den Betreiber unzutreffend festgelegt wurde, muss sie in Abstimmung mit der zugelassenen Überwachungsstelle ZÜS verkürzt werden, damit eine Aussage zum sicheren Betrieb getroffen werden kann. Dies kann z. Des Weiteren legt die neue Betriebssicherheitsverordnung fest, dass nun eine Prüfung vor Inbetriebnahme durch eine ZÜS auch für Anlagen, die nach Aufzugsrichtlinie in Verkehr gebracht wurden, erfolgen muss. Bisher war dies nur für Anlagen, die sich an der Maschinenrichtlinie orientierten, der Fall. Ein weiteres Novum ist die verpflichtende Anbringung einer Prüfplakette im Aufzug. Diese nennt den nächsten fälligen Prüftermin, ähnlich der HU-Plakette am Auto. Aufgrund der neuen Verordnung ist zur Personenbefreiung zukünftig ein besserer Austausch mit dem Notdienst möglich.
Zwei-Wege-Kommunikation in Aufzügen von KONE
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Implementierung von 2-Wege-Kommunikation in KONE Aufzügen | Die Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV wurde novelliert, so dass ab 1. Juni auch für Aufzüge neue Bestimmungen gelten. |
Vorteile der 2-Wege-Kommunikation in KONE Aufzügen | Mit unseren innovativen Aufzügen der DX-Klasse kombinieren wir Energieeffizienz und CO2-Neutralität mit digitalen Möglichkeiten, inspirierenden Farbwelten, innovativen Materialien und neuen Lichtkonzepten. Sicherheit, Komfort, Energieeffizienz und Zuverlässigkeit sind für alle Arten der Türen und Tore ein Muss. |
Technologie der 2-Wege-Kommunikation in KONE Aufzügen | Dieser Service wurde geprüft und zertifiziert vom Bundesverband Initiative 50Plus. Die Gewährleistung der Sicherheit von Personen, die einen Aufzug nutzen, ist ein unverzichtbarer Aspekt des Betriebs einer solchen Anlage. |
Implementierung von 2-Wege-Kommunikation in KONE Aufzügen
Dieser Service wurde geprüft und zertifiziert vom Bundesverband Initiative 50Plus. Die Gewährleistung der Sicherheit von Personen, die einen Aufzug nutzen, ist ein unverzichtbarer Aspekt des Betriebs einer solchen Anlage. Es besteht eine klare gesetzliche Verpflichtung, ein effektives Notrufsystem zu installieren, das einer eingeklemmten Person zuverlässig und sofort Hilfe gewährleistet. Aus diesem Grund bieten alle Aufzughersteller hochzuverlässige Notrufsysteme an. Dieses muss ständig in der Lage sein, einen Notdienst zu erreichen. Das Notrufsystem von KONE erfüllt genau diese Anforderungen. Es stellt eine dauerhafte Sprechverbindung zwischen einer eingeklemmten Person und einer ständig besetzten Stelle her. Das System ist rund um die Uhr, Tage im Jahr erreichbar und für Anlagen aller Typen und Hersteller geeignet. Es übermittelt automatisch den Standort des Aufzugs und die mögliche Fehlerursache, während jeder Notruf elektronisch dokumentiert wird. Darüber hinaus führt es eine permanente Selbstanalyse von Funktionen wie dem Alarmtaster, der Hauptstromversorgung und der Back-up-Batterie durch und führt täglich einen Funktionstest der Telefonverbindung durch, um einen zuverlässigen Betrieb zu garantieren.
Vorteile der 2-Wege-Kommunikation in KONE Aufzügen
Wir warten und prüfen alle am Markt bekannten Aufzugsanlagen und sind so aufgestellt, dass wir auch Aufzugsanlagen der Hersteller OTIS, Schindler, Thyssen und KONE gerne für Sie betreuen. Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Bedarf und bieten Ihnen die zu Ihnen und Ihrer Anlage passende Wartung an. Aufgrund der im Jahr novellierten Betriebssicherheitsverordnung sind alle Betreiber von Aufzugsanlagen verpflichtet mit Ablauf der Übergangsfrist, spätestens ab dem Ist Ihre Anlage noch nicht mit einem Notrufgerät ausgestattet, begleiten wir Sie von der Installation des Neugeräts bis hin zur Aufschaltung auf einen zertifizierten Notruf-Leitstand. Verfügen Sie an Ihrer Anlage bereits über ein Notrufsystem sollten Sie schon jetzt berücksichtigen, dass analoge Hauptleitungen bereits von dem Netzbetreiber aufgekündigt werden und in Zukunft nicht mehr zur Verfügung stehen. Wir empfehlen Ihnen Ihr Notrufsystem frühzeitig auf Mobilfunkbetrieb umzustellen, um so am Ende der Übergangsfrist nicht in eine Zwangslage zu geraten.