Ab wann kann ich in rente gehen jahrgang 1957


Suchtext Suchen. Haben Sie 35 oder sogar 45 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung, können Sie derzeit früher in Rente gehen. Wir erklären Ihnen, wie es funktioniert. Stellen Sie Ihren Antrag ganz bequem online von Ihrem Computer aus und nutzen Sie die Vorteile der Online-Antragstellung. Sie können Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und Nachweise digital hochladen. Antrag stellen. Es gibt die Altersrente für langjährig Versicherte und die für besonders langjährig Versicherte. Für die Altersrente für langjährig Versicherte benötigen Sie 35 Versicherungsjahre, für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte 45 Versicherungsjahre. Mit welchem Alter Sie in Rente gehen können, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Das Renteneintrittsalter wird seit stufenweise angepasst. Die beiden Rentenarten haben unterschiedliche Voraussetzungen. Lesen Sie hier, welche Beiträge und Zeiten anerkannt werden und welche nicht. Wenn Sie 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung haben, profitieren Sie von der Altersrente für langjährig Versicherte. ab wann kann ich in rente gehen jahrgang 1957

Renteneintrittsalter 1957

Ab wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang in 2-Monats-Schritten angehoben. Für Versicherte ab Jahrgang gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Das Renteneintrittsalter wird nicht für alle Versicherten auf 67 Jahre angehoben. Einige Altersrenten sind davon ausgenommen. Doch auch für sie gelten künftig höhere Eintrittsalter. Auch bei diesen Rentenarten wird das Einstiegsalter seit schrittweise um zwei Jahre angehoben:. Sie können Ihre gesetzliche Altersrente zum vorgesehenen Zeitpunkt, später oder früher beantragen. Abschläge können Sie durch zusätzliche Beiträge ausgleichen. Sie sind beispielsweise 63 Jahre alt, haben das Regelalter noch nicht erreicht und möchten vorzeitig in Rente gehen? Wenn Sie mindestens 35 Beitragsjahre angespart haben, greift die Rente für langjährig Versicherte. Allerdings wird Ihnen pro Jahr Ihres vorzeitigen Rentenbezugs eine Minderung von 3,6 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Diese Kürzung können Sie durch zusätzliche Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgleichen.

Wann kann ich in Rente gehen, Jahrgang 1957? Zum Thema Renteneintrittsalter ist im Moment vieles in Bewegung. Seit wird die Regelaltersgrenze schrittweise angepasst.
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Wann kann ich in Rente gehen, Jahrgang 1957?

Wer kann dieses Jahr wann in Rente gehen? Der aktuelle Stand für Regelaltersrente, langjährige und besonders langjährig Versicherte sowie Menschen mit einer Schwerbehinderung. Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Altersrente für langjährig Versicherte. Altersrente für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Das könnte Sie interessieren:. Die reguläre Altersrente können fast alle erhalten, die irgendwann einmal in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Dafür reichen nämlich fünf Versicherungsjahre. Das reguläre Rentenalter steigt um einen weiteren Monat an. Für den Jahrgang liegt es bei 65 Jahren und elf Monaten. Wer geboren ist und noch kein Altersruhegeld bezieht, kann damit im Laufe des Jahres regulär in Rente gehen. Wenn Sie z. Im Folgemonat, also im März , bekommen Sie dann — auf Antrag — zum ersten Mal die Regelaltersrente ausgezahlt, die Zahlung erfolgt am Ende des Monats. Für den Jahrgang liegt die reguläre Altersgrenze dann bei genau 66 Jahren. Danach steigt sie Schritt für Schritt um zwei Monate für jeden jüngeren Jahrgang an.

Rente für Jahrgang 1957

Für die späteren Jahrgänge wird das Eintrittsalter stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Ein einheitliches Renteneintrittsalter gibt es also nicht. Das Renteneintrittsalter gibt an, wann jemand erstmalig eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen kann. Bis lag die Regelaltersgrenze noch bei 65 Jahren, seitdem wird sie schrittweise angehoben. Der Grund dafür: Die Lebenserwartung der Versicherten steigt. Bei den nachfolgenden Generationen, die die Rente aufgrund des Umlagesystems finanzieren, waren und sind die Geburtenraten niedriger. Die Herausforderung für die Rentenkassen lautet daher: Immer weniger Arbeitnehmer müssen für immer mehr Rentner aufkommen. Um die finanziellen Belastungen für die jüngeren Generationen zu begrenzen und gleichzeitig Senioren eine angemessene Rente zu ermöglichen, beschloss die Politik eine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Somit werden Einzahlungs- und Rentendauer für die nächsten Jahre und Jahrzehnte neu austariert. Das betrifft alle, die im Jahr oder später geboren wurden: Der reguläre Renteneintritt verschiebt sich schrittweise von 65 auf 67 Jahre.