1 bvr 1726 01
Versammlungsfreiheit muss auch für Pegida gelten - das fordern alle deutschen Politiker unisono angesichts des Totalverbots jeder Demonstration am Das Bekenntnis breitester Bevölkerungsschichten zur Versammlungsfreiheit zeugt von fortgeschrittener Demokratiereife. Wie sagte Voltaire so schön: "Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst". Vielleicht sind es auch die heftigen Reaktionen auf den Pariser Amok-Anschlag, die für allgemeine Sensibilität sorgen. Wie konkret die von der Polizei vermutete Bedrohungslage für den Pegida-Mitbegründer Lutz Bachmann tatsächlich war, darüber hüllen die zuständigen Behörden sich in Schweigen. Soziologen sehen die Versammlungsfreiheit als eine für den modernen Staat konstitutive, ubiquitäre Erscheinung. Bedeutung hatte die Versammlungsfreiheit bereits in der griechischen und später der römischen Demokratie. Schon dort war das Recht, sich auf Plätzen zu versammeln, Reden zu halten und Rednern zu lauschen ein Wesensmerkmal der Gesellschaft.
1. Einführung in 1 BVR 1726 01
Oktober a. VG Stuttgart, September im Schlossgarten …. Der Schutz des Grundrechts besteht unabhängig davon, ob die Versammlung anmeldepflichtig und angemeldet war vgl. BVerfGK 4, BVerfGK 4, ; OVG Bremen … , Urteil vom 4. Dieses Gesetz geht in seinem Anwendungsbereich als Spezialgesetz dem allgemeinen Polizeirecht vor vgl. Der Schutz der Versammlungsfreiheit erfordert, dass die Auflösungsverfügung eindeutig und nicht missverständlich formuliert ist und für die Betroffenen erkennbar zum Ausdruck bringt, dass die Versammlung aufgelöst ist vgl. BVerfGK 4, ; OVG Berlin … , Beschluss vom Vor allem aber dient sie dazu, dem Teilnehmer bewusst werden zu lassen, dass der versammlungsrechtliche Schutz der Teilnahme endet vgl. Fuckparade "; Versammlungseigenschaft; Gesamtgepräge einer "gemischten" …. Die Vorschrift schützt nur den geordneten Ablauf der Versammlung, wendet sich also gegen Versammlungsgegner und betrifft nicht Gefährdungen oder Verletzungen durch Versammlungsteilnehmer zum Nachteil öffentlicher oder privater Einrichtungen oder aber politischer Gegner der Versammelten vgl.
2. Die Bedeutung von 1 BVR 1726 01 in der Luftfahrt | Versammlungsfreiheit muss auch für Pegida gelten - das fordern alle deutschen Politiker unisono angesichts des Totalverbots jeder Demonstration am Das Bekenntnis breitester Bevölkerungsschichten zur Versammlungsfreiheit zeugt von fortgeschrittener Demokratiereife. |
3. Technische Spezifikationen von 1 BVR 1726 01 | Startseite Entscheidungen Beschluss vom August BGBl I S. |
2. Die Bedeutung von 1 BVR 1726 01 in der Luftfahrt
Startseite Entscheidungen Beschluss vom August BGBl I S. Oktober einstimmig beschlossen:. Der Beschluss des Landgerichts München I vom Die Entscheidung wird aufgehoben. Das Verfahren wird an das Landgericht zurückverwiesen. Der Freistaat Bayern hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Durchsetzung eines Platzverweises im Wege der Ingewahrsamnahme des Beschwerdeführers. Die NPD erhielt für den 7. Oktober eine Sondernutzungsgenehmigung, um einen Informationsstand am Karlsplatz in München in der Zeit von 9. Der Beschwerdeführer befand sich an diesem Vormittag gegen 9. Die Polizei forderte ihn auf, den Platz zu verlassen, und wies ihn auf eine mögliche Ingewahrsamnahme hin. Er leistete der Aufforderung keine Folge. Der Beschwerdeführer beantragte beim Amtsgericht die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung. Nach Beendigung der Versammlung hätten er und andere den Abmarsch der Versammlungsteilnehmer und die Abfahrt des Lautsprecherfahrzeugs der NPD verhindern wollen.
3. Technische Spezifikationen von 1 BVR 1726 01
Auf die Versammlungsfreiheit könne B sich nicht berufen, weil er an keiner Versammlung teilnehme. Als B dem nicht nachkam, wurde er gegen 9. In welchem Verfahren kann darüber entschieden werden? Die Frage des Verhältnisses zum Versammlungsrecht stellt sich an dieser Stelle noch nicht, weil das Versammlungsrecht keine Vorschrift über einen Platzverweis enthält, insoweit also nur das PolG in Betracht kommt. Formelle Bedenken gegen den Platzverweis bestehen nicht. Die Polizei ist zur Durchführung der Vorschriften des PolG zuständig. Im Zusammenhang mit der Mitteilung durch P hatte B Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen, wurde also angehört. Aus den Vorschriften des Versammlungsrechts könnte sich ergeben, dass im Falle einer Versammlung ein Platzverweis gegenüber einem Versammlungsteilnehmer nicht bereits bei Vorliegen einer Gefahr, sondern nur nach Erfüllung zusätzlicher, möglicherweise vorrangiger Voraussetzungen ausgesprochen werden darf. Das BVerfG prüft das unter dem Aspekt des Art. BVerfG S. BVerfGE , 92 []. Danach war das Zusammentreffen des Bf.