Ab wann krankmeldung vom arzt
Mit triefender Nase und Schädel aufgewacht, stehen viele Arbeitnehmer vor der Frage: Zur Arbeit quälen oder lieber doch zum Arzt gehen und sich ein Attest holen? Auch wenn Sie sich erstmal gar nicht krank fühlen, achten Sie auf Ihre Kollegen. Wer krank am Arbeitsplatz erscheint, riskiert, andere mit seinen eigenen Bakterien oder Viren anzustecken und schnell ist die Personaldecke ausgedünnt, weil alle flachliegen. Dies sollten Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen. Ist der Gang zum Doktor unausweichlich, beachten Sie, dass auch eine Krankmeldung beim Arbeitgeber erfolgen muss. Denn, wenn Sie nicht zur Arbeit erscheinen, muss er umdisponieren, damit dringende Aufgaben trotzdem erledigt werden. Das Entgeltfortzahlungsgesetz EntFG besagt: Das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit und die Länge des voraussichtlichen Ausfalls müssen Sie zeitnah melden. Sofern im Arbeitsvertrag nicht anderes festgehalten ist, muss die Krankmeldung bzw. Arbeitgeber dürfen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. Krankmeldung ab dem ersten Tag verlangen.
Ab wann Krankmeldung vom Arzt
Geregelt ist das im Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG oder EFZG. Spätestens ab dem vierten Krankheitstag brauchst du also im Regelfall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung AU vom Arzt. Kümmere dich am besten rechtzeitig um einen Arzttermin, eine rückwirkende Krankschreibung ist nämlich nur in Ausnahmefällen möglich. Seit Dezember ist eine telefonische Krankschreibung bei Erkrankungen ohne schweren Verlauf für bis zu fünf Tage möglich. Dies geht allerdings nur, wenn keine Videosprechstunde verfügbar ist und du in der Arztpraxis bereits als Patient bekannt bist. Auch wenn es eher unüblich ist, kann zum Beispiel im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt sein, dass bereits früher eine Krankschreibung eingereicht werden muss. Arbeitgeber dürfen auch ohne weitere Angabe von Gründen bei einer Krankmeldung eine AU ab dem ersten Krankheitstag fordern. Letzteres entfällt für gesetzlich Krankenversicherte durch die eAU. Die Arztpraxis übermittelt die AU an die Krankenkasse, der Arbeitgeber kann sie von dort abrufen.
Wichtige Fristen für die ärztliche Krankmeldung | Stand: Von: Carina Blumenroth. |
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Die richtige Zeit für eine ärztliche Krankmeldung | Arbeitgeber kann Attest schon ab dem ersten Tag verlangen. Mit Urteil vom |
Wichtige Fristen für die ärztliche Krankmeldung
Stand: Von: Carina Blumenroth. Kommentare Drucken Teilen. Der Kopf schmerzt, die Nase läuft, die Temperatur steigt — Sie sind krank. Bei der Arbeit haben Sie sich schon gemeldet. Wann brauchen Sie ein Attest? Wenn Sie krank sind und nicht zur Arbeit gehen können, sollten Sie Ihren Chef oder Ihre Chefin umgehend informieren. Im Idealfall ist dies schon zu regulärem Arbeitsbeginn erledigt, oft reicht ein Telefonat oder eine Nachricht aus — über den Kommunikationsweg im Krankheitsfall sollten Sie sich allerdings schon vorab informieren, da dies von Unternehmen zu Unternehmen variieren kann. Wenn Sie länger krank sind, dann benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt oder einer Ärztin. Dabei müssen Sie einige Sachen beachten. Wer länger als drei Tage krankheitsbedingt ausfällt, muss dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt oder einer Ärztin vorlegen. Diese informiert den Arbeitgeber lediglich darüber, dass Sie ärztlich begründet nicht zur Arbeit erscheinen können — ein Grund ist darauf nicht ausgewiesen.
Krankmeldung: Wann muss der Arzt informiert werden?
Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Daraus folgert das Gericht, dass das ärztliche Attest bereits für den ersten Krankheitstag verlangt werden kann. Umstritten war im Arbeitsrecht bisher, ob der Arbeitgeber das Attest ab dem ersten Tag mit oder ohne Begründung verlangen kann. Das Gericht betonte zudem, dass dem Arbeitgeber dieses Recht nur dann nicht zusteht, wenn es durch Arbeitsvertrag , Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ausdrücklich ausgeschlossen ist. Ob der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht geltend machen kann, wenn der Arbeitgeber ein Attest ab dem ersten Tag verlangt, hängt davon ab, ob es sich um eine Verhaltensanordnung für mehrere Arbeitnehmer oder um einen konkreten Einzelfall handelt. Solange das Verlangen des Arbeitnehmers dagegen nur einzelne Arbeitnehmer betrifft, hat die Anordnung keinen Kollektivbezug zum Unternehmen und betrifft nur das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem jeweiligen Arbeitnehmer. In diesem Fall muss auch der Betriebsrat nicht beteiligt werden LAG Nürnberg, Der Arbeitgeber kann die ärztliche AUB vom ersten Krankheitstag an verlangen, muss dies aber nicht tun.