Ab wann gibt es abschlagsfreie rente mit 63


Suchtext Suchen. Haben Sie 35 oder sogar 45 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung, können Sie derzeit früher in Rente gehen. Wir erklären Ihnen, wie es funktioniert. Stellen Sie Ihren Antrag ganz bequem online von Ihrem Computer aus und nutzen Sie die Vorteile der Online-Antragstellung. Sie können Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und Nachweise digital hochladen. Antrag stellen. Es gibt die Altersrente für langjährig Versicherte und die für besonders langjährig Versicherte. Für die Altersrente für langjährig Versicherte benötigen Sie 35 Versicherungsjahre, für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte 45 Versicherungsjahre. Mit welchem Alter Sie in Rente gehen können, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Das Renteneintrittsalter wird seit stufenweise angepasst. Die beiden Rentenarten haben unterschiedliche Voraussetzungen. Lesen Sie hier, welche Beiträge und Zeiten anerkannt werden und welche nicht. Wenn Sie 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung haben, profitieren Sie von der Altersrente für langjährig Versicherte. ab wann gibt es abschlagsfreie rente mit 63

Ab wann gibt es abschlagsfreie Rente mit 63?

Das Renteneintrittsalter wird nicht für alle Versicherten auf 67 Jahre angehoben. Ausnahmen bilden neben den besonders langjährig Versicherten nach 45 Jahren auch schwerbehinderte Menschen und langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Aber auch für sie gilt künftig ein höheres Eintrittsalter. Wer 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, gilt als besonders langjährig Versicherter und kann vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Frührente ohne Abschläge wird häufig noch "Rente mit 63" genannt, denn alle vor Geborenen konnten nach 45 Versicherungsjahren mit 63 Jahren ohne Abschläge Rente beziehen. Das gilt nicht mehr für die nachfolgenden Jahrgänge, für sie steigen die Altersgrenzen um jeweils zwei Monate an. Ab Jahrgang können Versicherte nach 45 Beitragsjahren mit 65 Jahren in Rente gehen. Das Gesetz sieht für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte keine Abschläge vor. Diese Art der Altersrente fällt allerdings etwas niedriger aus als die Regelaltersrente, weil sie früher beginnt und dadurch weniger in die Rentenkasse eingezahlt wurde.

Rente ohne Abschlag ab 63: Die neuen Regeln Suchtext Suchen. Datum:
Wie erhalte ich abschlagsfreie Rente mit 63? Suchtext Suchen. Haben Sie 35 oder sogar 45 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung, können Sie derzeit früher in Rente gehen.
Abschlagsfreie Rente ab 63: Voraussetzungen und Anforderungen Ist von der "Rente mit 63" die Rede, ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein vorzeitiger Renteneintritt ohne Abschläge gemeint, obwohl es eine abschlagsfreie Rente mit einem Alter von 63 Jahren nicht mehr gibt. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet zwei verschiedene Altersrenten, die schon vor Erreichen des regulären Rentenalters bezogen werden können: die "Altersrente für langjährig Versicherte" mit 35 Versicherungsjahren und die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" mit 45 Versicherungsjahren.

Rente ohne Abschlag ab 63: Die neuen Regeln

Suchtext Suchen. Datum: Frühestmöglich kann diese Rente mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden. Allerdings gibt es dafür einen Abschlag auf die bis dahin erreichte Rente. Für jeden Monat, den die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters beginnt, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen, maximal 14,4 Prozent. Dieser Abschlag bleibt dauerhaft bestehen, auch nach Erreichen des regulären Rentenalters. Der Grund: Menschen, die vor geboren wurden und über 45 Jahre an Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung verfügten, konnten bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Der abschlagsfreie Renteneintritt zum vollendeten Lebensjahr gilt allerdings nicht mehr für Versicherte, die oder später geboren wurden. Für sie steigt das mögliche Renteneintrittsalter für diese Altersrente schrittweise von 63 auf 65 Jahre an. Für den Geburtsjahrgang und alle später Geborenen gibt es die abschlagsfreie Rente dann frühestens mit 65 Jahren. Ein Beispiel: Wer am 1. Juli geboren wurde, kann zum 1.

Wie erhalte ich abschlagsfreie Rente mit 63?

Aus der Rente mit 63 macht der Gesetzgeber sukzessive die Rente mit 65, da das Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte schrittweise angepasst wird. Wer langjährig versichert war und vor geboren wurde, konnte die Rente ab 63 abschlagsfrei erhalten. Aktuell gilt: Wer mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen und zudem bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bedenken Sie, dass die Lebenshaltungskosten während des Ruhestands gleich bleiben, Sie jedoch keine Rente in Höhe Ihres letzten Nettoeinkommens erhalten. Ideal zur Stabilisierung der Rente ist eine private Altersvorsorge. Informieren Sie sich jetzt über die verschiedenen Möglichkeiten der privaten Vorsorge bei der HanseMerkur. Unser Tipp: Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre Altersvorsorge und prüfen Sie, mit welchen Abschlägen Sie bei einem vorzeitigen Rentenbeginn rechnen müssen. Haben Sie die Versorgungslücke ermittelt, können Sie in die konkrete Planung einsteigen und dem Ruhestand gelassen entgegenblicken.